Allgemeine Geschäftsbedingungen | AGB
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Gast und des Boardinghouse City Home-Bielefeld, Inhaber/Betreiber Herr Selahattin Gültekin, Jöllenbeckerstr.36, 33613 Bielefeld (nachfolgend „City Home-Bielefeld“) über die mietweise Überlassung von Zimmern zur Beherbergung sowie für alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Boardinghouse.
2. Vertragsabschluss und Vertragsinhalt
Von City Home-Bielefeld unterbreitete Angebote sind stets freibleibend. Ein Vertrag kann schriftlich, in Textform, mündlich oder fernmündlich geschlossen werden. Der Vertrag wird jedoch erst mit der Annahme durch City Home-Bielefeld wirksam. Vertragspartner sind der Gast und City Home-Bielefeld. Im Falle einer Buchung durch einen Dritten, haftet dieser gegenüber City Home-Bielefeld als Besteller zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle aus dem Vertrag resultierenden Verpflichtungen. Vermietet wird ein möbliertes Apartment für die in der Buchungsbestätigung genannte Personenzahl im Hause von City Home-Bielefeld. Der Gast hat keinen Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Zimmers, es sei denn es liegt eine schriftliche Bestätigung durch City Home-Bielefeld vor. Bei einer Belegung von mehr als der genannten Personenzahl ist vorher die schriftliche Erlaubnis einzuholen. Der Apartment-Mietpreis erhöht sich dann entsprechend der Preisliste des Anbieters. Sollte der Gast eine Verlängerung seines Aufenthaltes wünschen, so steht ihm die Option offen, sofern freie Apartments verfügbar sind. Zur Ausübung der Option muss City Home-Bielefeld 14 Tage vor Ablauf der Aufenthaltsdauer schriftlich mitteilen, wie lange er beabsichtigt, das Apartment weiterhin zu nutzen. Für den Fall, dass City Home-Bielefeld bereits einen Beherbergungsvertrag mit einem anderen Gast für das gleiche Apartment geschlossen hat, ist City Home-Bielefeld berechtigt, den Gast bei einer Verlängerung der Aufenthaltsdauer in ein vergleichbares Apartment unterzubringen. Eine Fortsetzung oder Erneuerung des Beherbergungsvertrages muss ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.
Mündliche Abreden sind nichtig. Reservierte Apartments/Zimmer stehen dem Vertragspartner ab 15.00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung. Am Abreisetag sind die Apartments/Zimmer, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, bis 11.00 Uhr zu räumen. City Home-Bielefeld steht es frei, die Apartment-/Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen. Bei Inanspruchnahme der Zimmer/Apartments/Wohnungen am Abreisetag nach 11:00 Uhr kann City Home-Bielefeld im Falle der Inanspruchnahme a) bis 14:30 Uhr Kosten 50% des Übernachtungspreises, b) ab 14:30 Uhr Kosten 100% des Übernachtungspreises berechnen. Eine Weitervermietung an Dritte bzw. eine Nutzung des überlassenen möblierten Apartments durch Dritte ist grundsätzlich untersagt und bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung seitens City Home-Bielefeld. Die Nutzung des Apartments zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken ist ebenfalls untersagt, es sei denn City Home-Bielefeld hat ausdrücklich eine schriftliche Genehmigung erteilt. Sämtliche Apartments des Anbieters City Home-Bielefeld sind Nichtraucher-Apartments. Das Rauchen ist daher nicht gestattet. Sollte der Gast dennoch rauchen, so sind die von ihm hierdurch entstehenden Schäden bzw. Mehrkosten für die Renovierung/ Reinigung beim
Verlassen des Apartments in vollem Umfang zu erstatten. Haustiere sind verboten – es sei denn, der Anbieter hat schriftlich eine Genehmigung erteilt. Sofern der Gast Haustiere im Apartment hält, ist der Anbieter berechtigt die entsprechenden Mehrkosten der Endreinigung in vollem Umfang nach Aufwand abzurechnen.
Nachrichten, Post und Warensendungen, die für den Gast bestimmt sind, werden mit der Sorgfalt eines Kaufmanns behandelt. City Home-Bielefeld übernimmt die Aufbewahrung und – auf Wunsch – die Nachsendung dieser gegen Entgelt.
3. Preise, Zahlung
Mit dem Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet sich der Gast, die vereinbarte Vergütung für die Beherbergung, für die Kaution sowie für sonstige von ihm in Anspruch genommene Leistungen, zu entrichten. Die Vergütung und die Kaution müssen vor Einzug entweder in bar oder per Überweisung gezahlt werden. Erstreckt sich die Anmietung über einen längeren Zeitraum (über 14 Tage), so sind die Zahlungen für die Beherbergung jeweils für einen Monat im Voraus per Überweisung oder in bar zu bezahlen. Soweit nicht eine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde, schließen die vereinbarten Preise die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
Als Abrechnungswährung gilt der Euro. Bei ausländischer Währung gehen die Kursdifferenzen und die Bankgebühren zu Lasten des zur Zahlung Verpflichteten. Dem Gast steht es frei, Zahlungen auch per EC-Karte oder Kreditkarte vorzunehmen. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. Kommt es nach dem Abschluss des Beherbergungsvertrages zu einer Umsatzsteuererhöhung, so gilt der zur Zeit der Zimmernutzung geltende Steuersatz.
Rechnungen des Anbieters sind sofort nach Zugang ohne Abzug fällig und zahlbar. Gegenüber einem Gast, der Verbraucher ist, findet das vorher erwähnte nur Anwendung, wenn der Gast auf die Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Im Falle eines Zahlungsverzuges ist City Home-Bielefeld berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz geltend zu machen. City Home-Bielefeld behält sich das Recht vor, einen höheren Schadengeltend zu machen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt ist City Home-Bielefeld berechtigt, eine Mahngebühr von € 5,00 zu erheben. Beanstandungen zur Rechnungsstellung sind unverzüglich nach bekannt werden gegenüber City Home-Bielefeld mitzuteilen. Der richtige Adressat der Rechnung ist bereits bei Vertragsunterzeichnung bekannt zu geben. City Home-Bielefeld hat das Recht, den Preis für das Apartment mit einer Ankündigung von 4 Wochen zu erhöhen, d.h. der aktuellen Preisliste anzupassen. Sollte der Gast mit der Erhöhung nicht einverstanden sein, so hat der Gast ein Sonderkündigungsrechtinnerhalb von 2 Wochen.
Nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung kann der Kunde gegenüber einer Forderung des Boardinghouse aufrechnen oder mindern.
Bei mietweiser Überlassung von Räumlichkeiten zur Beherbergung oder zur Durchführung von Veranstaltungen (nur bei vorheriger Genehmigung durch City Home-Bielefeld) geht City Home-Bielefeld davon aus, dass dies umsatzsteuerpflichtig ist. Sollte die Rechtsauffassung nicht korrekt sein, verzichtet City Home-Bielefeld hiermit auf diese Steuerfreiheit und optiert zur Umsatzsteuer gemäß § 9 UStG.
4. Stornierung
Reservierungen sind für die Vertragspartner verbindlich. Für eine Stornierung von reservierten Zimmern/Apartments und/oder Leistungen gelten die nachfolgend genannten Bedingungen. Die Zahlungsverpflichtung des Gastes beim Hotelaufnahmevertrag reduziert sich dabei nicht um die tatsächlich ersparten Aufwendungen des City Home-Bielefeld, sondern nach Maßgabe dieser Bedingungen:
Eine teilweise Stornierung von reservierten Zimmern/Apartments und/oder Leistungen ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Für Reservierungen bis 7 Übernachtungen pro Zimmer/Apartments außerhalb von Messe- und Sonderzeiträumen ist eine kostenfreie Stornierung bis 48 Stunden vor dem Beginn des Leistungszeitraums (geplante Anreise) möglich.
Im Falle einer späteren Stornierung reduziert sich die Zahlungsverpflichtung des Gastes auf 80 % des Wertes der bestellten Leistungen, bei reinen Übernachtungen auf 80 % des Übernachtungspreises der 1. Nacht. Nimmt der Gast die Leistung nicht in Anspruch, ohne eine schriftliche Stornierung einzureichen, reduziert sich die Zahlungsverpflichtung des Gastes auf 80 % des Wertes der bestellten Leistungen, bei reinen Übernachtungen auf 80 % des Übernachtungspreises der 1. Nacht.
Für Reservierungen für mehr als 7 Übernachtungen pro Suite ist eine kostenfreie Stornierung bis 7 Tage vor dem Beginn des Leistungszeitraums (geplante Anreise) möglich. Im Falle einer Stornierung bis 4 Tage vor Ankunft reduziert sich die Zahlungsverpflichtung des Gastes auf 70 % des vereinbarten Preises für die ersten drei Nächte. Im Falle einer Stornierung am Anreisetag (ab 0.00 Uhr) bis 18 Uhr beträgt die Zahlungsverpflichtung des Gastes 80 % des vereinbarten Preises für die ersten drei Nächte. Nimmt der Mieter die Leistung nicht in Anspruch, ohne eine schriftliche Stornierung einzureichen, reduziert sich die Zahlungsverpflichtung des Gastes auf 80 % des vereinbarten Preises für die ersten drei Nächte.
Für Gruppen (≥ 8 Zimmer/Apartment) oder für Reservierungen von Zimmern/Apartment für Messe- und Sonderzeiträume ist eine kostenfreie vollständige Abbestellung bis 28 Tage vor dem vereinbarten Beginn des Leistungszeitraums möglich. Im Falle einer Stornierung bis 14 Tage vor Ankunft reduziert sich die Zahlungsverpflichtung des Gastes auf 70 % des vereinbarten Preises für das Gesamtkontingent. Im Falle einer Stornierung bis 7 Tage vor Ankunft beträgt die Zahlungsverpflichtung des Gastes 80 % des vereinbarten Preises für das Gesamtkontingent. Im Falle einer Stornierung am Anreisetag (ab 0.00 Uhr) bis 18 Uhr reduziert sich die Zahlungsverpflichtung des Gastes auf 90 % des vereinbarten Preises für das Gesamtkontingent. Nimmt der Mieter die Leistung nicht in Anspruch, ohne eine schriftliche Stornierung einzureichen, wird der gesamte Arrangementpreis für das Gesamtkontingent in Rechnung gestellt.
Das Boardinghouse wird sich bemühen, nicht in Anspruch genommene Zimmer/Apartment nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben. Gelingt dem Boardinghouse eine erneute Vermietung der Suiten für den vereinbarten Leistungszeitraum, so reduzieren sich die zuvor genannten Zahlungspflichten auf den Betrag, um den die Summe aus der fortbestehenden Zahlungsverpflichtung den Erlös aus der anderweitigen Vermietung den mit dem Gast vereinbarten Preis übersteigt. Eine Reduzierung ist maximal bis zur Höhe der ursprünglichen Zahlungsverpflichtung möglich.
Innerhalb der oben genannten Fristen zur kostenfreien Stornierung ist City Home-Bielefeld seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfragen von City Home- Bielefeld auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Das gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Vertragspartner auf Rückfrage von City Home-Bielefeld nicht zur festen Buchung im Rahmen einer von City Home-Bielefeld festgesetzten Frist bereit ist. Die Buchung bedeutet in diesem Fall, dass ab diesem Tag ein Vertrag zustande kommt und die ursprünglich vereinbarte kostenlose Stornierungsfrist außer Kraft gesetzt wird.
5. Rücktritt des Anbieters
Beim Vorliegen eines sachlich gerechtfertigten Grundes steht City Home-Bielefeld ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag zu. Als Beispiele seien genannt – Höhere Gewalt oder andere vom Boardinghouse City Home-Bielefeld nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. – Anmietung des Apartments erfolgt unter irreführenden oder falschen Angaben von wesentlichen Tatsachen, z.B. des Namens oder des Zwecks. – Es seitens City Home-Bielefeld ein begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass die
Beherbergung das Ansehen von City Home-Bielefeld in der Öffentlichkeit gefährden kann. – Eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß 2. vorliegt. – Der Gast sich in Zahlungsverzug befindet. Bei Zahlungsverzug von mehr als 1 Tag hat City Home-Bielefeld ein sofortiges außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von 1 Tag und ist berechtigt dem Gast den Zutritt in das Apartment zu entziehen. – das Boardinghouse City Home- Bielefeld von den Umständen Kenntnis erlangt, dass eine wesentliche erschlechterung der Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsabschluss eingetreten ist, insbesondere wenn der Gast die fälligen Forderungen von City Home-Bielefeld nicht begleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleitung bietet und deshalb Zahlungsansprüche von City Home- Bielefeld in Gefahr sind. – Der Gast einen Antrag auf die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 ZPO abgegeben, ein außergerichtliches Verfahren zum Zwecke der Schuldenregulierung eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat. – Über das Vermögen des Gastes ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die Eröffnung eines Verfahrens mangels Masse abgewiesen wurde. Der Anbieter wird den Gast unverzüglich von der Ausübung des Rücktrittsrechts informieren. Im Falle des berechtigten Rücktritts des Anbieters wird kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz begründet.
5. Internetnutzung
Der Gast kann kostenlos das Internet in den Räumen benutzen. City Home-Bielefeld übernimmt keine Haftung dafür, dass bei einer Überlastung des Netzes, eine Internetverbindung nicht zustande kommt. Das Internet darf nur im Rahmen des gesetzlich Erlaubten benutzt werden.
6. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial, Gegenstände, Fundsachen
Die Aufstellung und Anbringung von Dekorationsmaterial und sonstigen Gegenständen an den Wänden ist aufgrund einer möglichen Beschädigungsgefahr untersagt. Der Gast haftet für Beschädigungen, falls dennoch Gegenstände derart eingebracht werden. Es dürfen keine Veränderungen jeglicher Art an und in den Räumlichkeiten vorgenommen werden.
Für die Rücksendung von Fundsachen behält sich City Home-Bielefeld eine Berechnung der Bearbeitungsgebühr von 20,00 € sowie der Versandkosten vor.
7. Haftung
Der Gast/Vertragspartner haftet gegenüber City Home-Bielefeld für die von ihm oder seinen Gästen verursachten Schäden. Wird die Leistungserbringung infolge höherer Gewalt unmöglich, so haftet City Home-Bielefeld gegenüber dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht. City Home-Bielefeld ist berechtigt nicht jedoch verpflichtet eine dem Gast anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen anzubieten. Eine Haftung von City Home-Bielefeld GmbH für Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung für vom Gast oder Mitreisender mitgebrachter Gegenstände wird soweit rechtlich möglich ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Apart-Hotel & Boardinghouse City Home-Bielefeld auftreten, wird diese bei Kenntnis oder auf unverzügliche Mitteilung des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist seinerseits verpflichtet, alles ihm Zumutbare zur Schadensminderung zu unternehmen. Eventuell begründete Schadenersatzansprüche erlöschen, wenn der Kunde nach Kenntnis des Schadenersatzauslösenden Ereignisses diese nicht unverzüglich anzeigt. Soweit der Kunde Schadensersatzansprüche wegen Sachbeschädigung während der Mietzeit geltend macht, sind diese spätestens zum Zeitpunkt der Abreise der City Home-Bielefeld bzw. ihrem Vertreter vor Ort anzuzeigen und zu belegen. Spätere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Soweit der Gast von der Parkmöglichkeit auf dem Grundstück Gebrauch macht, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet City Home-Bielefeld nicht.
Sollten zusätzliche Leistungen wie Weckaufträge, Nachrichten-, Weiterleitung von Post- und Warensendungen nach Vereinbarung im Ausnahmefall übernommen werden, sind sie mit größter Sorgfalt auszuführen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
Gegen City Home-Bielefeld verjähren grundsätzlich alle vertraglichen Ansprüche in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadenersatzansprüche verjähren innerhalb von fünf Jahren enntnisunabhängig. Bei Ansprüchen, die nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von City Home-Bielefeld beruhen, gelten die Verjährungsverkürzungen nicht. Der Gast haftet für von ihm oder von mit ihm reisende Personen beschädigte Einrichtungen sowie sonstige Beeinträchtigungen des gemieteten Apartments. Er verpflichtet sich gegenüber City Home Bielefeld, diese unverzüglich, spätestens jedoch vor dem Verlassen des Hauses beim Check-out anzuzeigen. Soweit diese Schäden aufgrund der unterbliebenen Anzeige des Gastes erst nach seiner Abreise bekannt werden, anerkennt er die Haftung. Die Schadensersatzpflicht des Gastes erstreckt sich auf die Reparaturkosten zuzüglich einer eventuellen Wertminderung oder bei einem Totalschaden auf den Wiederbeschaffungswert der Einrichtungsgegenstände abzüglich ihres Restwertes. Weiter haftet der Gast – soweit angefallen – für alle in dem Zusammenhang anfallenden Renovierungs- und Schadenbeseitigungskosten, Sachverständigengebühren und etwaige weitere entstehende Kosten und einen Mietausfall. Bei Überlassung des Apartments an Dritte bzw. mit ihm gemeinsam nutzende Personen haftet der Gast für die Einhaltung der Bestimmungen dieses Vertrages und das Verhalten des/der Dritten wie für eigenes Verhalten.
Bei Verlust des Apartment-/Zimmerschlüssels (Karte) wird eine Gebühr von 30,00 € erhoben.
Für den Aufsperrservice werden generell 50,00 € in Rechnung gestellt.
8. Schlussbestimmungen, Sonstiges
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Auftragsannahme sowie sonstige wesentliche Willenserklärungen für den Beherbergungsvertrag sollen in Textform erfolgen. Sollte eine der hier niedergelegten Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages oder dieser AGB im Übrigen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt dann eine solche, die am ehesten der unwirksamen entspricht.
City Home-Bielefeld ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erhaltenen persönlichen Daten des Kunden – auch wenn diese von Dritten stammen – im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu bearbeiten und zu speichern und durch beauftragte Dritte bearbeiten und speichern zu lassen. Im Übrigen wird auf Datenschutzbestimmung von Boardinghouse City Home-Bielefeld verwiesen. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz von City Home-Bielefeld (Bielefeld). Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.